Einbürgerungen ein Fall für den Gemeinderat

Am 19. Mai stimmen die Buchser unter anderem über eine Änderung der Gemeindeordnung ab, die zum Ziel hat, dass künftig nicht mehr der Einwohnerrat, sondern der Gemeinderat über Einbürgerungen entscheidet. Der Gemeinderat ist mit einer Delegation in der Einbürgerungskommission vertreten und lernt so – im Gegensatz zu den Mitgliedern des Einwohnerrats – die Gesuchsteller persönlich kennen. Damit kann der Gemeinderat in Kenntnis aller Informationen über die Einbürgerung entscheiden. Dem Einwohnerrat hingegen stehen aus Datenschutzgründen nur beschränkte Informationen über die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zur Verfügung. Aus diesem Grund empfehle ich, dieser Vorlage zuzustimmen.

Thomas Meier,
SP-Einwohnerrat, Buchs

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