Der Bärenplatz soll den Buchserinnen und Buchsern erhalten bleiben

Mitwirkungseingabe der SP Buchs zur Gesamtrevision Bau- und Nutzungsordnung.


Die SP Buchs AG begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung des Vorentwurfs zur Bau- und Nutzungsordnung. Insbesondere positiv ist, dass das grosszügig durchgrünte Gartenstadtquartier erhalten werden soll und dass im an Aarau grenzenden Raum Aarauerstrasse/Torfeld Süd eine Verdichtung angestrebt wird. Insbesondere die folgenden Aspekte sind aber nachzubessern:

  • Zonierung des Bärenplatzes: Gemäss dem Planungsbericht ist der Bärenplatz als Dorfplatz vorgesehen, was sehr zu begrüssen ist. Weil ein Dorfplatz aber den Buchserinnen und Buchsern erhalten bleiben soll, ist er der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zuzuweisen, damit er nicht einfach an einen privaten Investor veräussert werden kann.
  • Gestaltungsplanpflicht für das Areal um die Dorfmetzg: Die Grundstücke auf der dem Bärenplatz gegenüberliegenden Strassenseite (Mitteldorfstrasse 88 und 90 sowie die angrenzenden Parzellen) gehören allesamt der Einwohnergemeinde Buchs. Sollte sie dieses Areal dereinst verkaufen wollen und würde das ganze Areal neu bebaut, so hätte das auf das Erscheinungsbild unserer Gemeinde einen grossen Einfluss. Deshalb ist das Areal mit einer Gestaltungsplanpflicht zu belegen, damit sich die Gemeinde Einflussmöglichkeiten wahrt bei der Gestaltung des Areals.
  • Schutz des Spittels: Er ist eines der ältesten Gebäude in Buchs und ein stattliches, gut strukturiertes Bauernhaus, eines der letzten erhaltenen im ehemaligen Bauerndorf Buchs. Das zu sanierende Haus hat Potenzial für verschiedene öffentliche Nutzungen (Raum für Feste, Kleintheater, Ausstellungen, Proberäume etc.), weshalb es erhalten und genutzt werden soll.
  • Schutz von Hecken und Einzelbäumen: Hecken und Bäume bieten nicht nur Tieren einen Lebensraum, sondern sie sind auch immer wichtiger werdende Schattenspender im Sommer. Um die Lebensqualität zu bewahren, sind mehr Hecken und Bäume zu schützen.
  • Grenzabstände: Von einer Verkleinerung – insbesondere der grossen – Grenzabstände ist abzusehen, weil diese dazu führt, dass mehr Fläche verbaut wird, ohne dass gleichzeitig mehr Wohnungen entstehen. Die Verkleinerung der Grenzabstände wird somit zu einer dichteren Bauweise und damit weniger Grünfläche führen, ohne dass dadurch mehr Menschen Wohnraum geboten werden wird. Dies ist abzulehnen.
  • Erhöhung des Mehrwertausgleichs: Schliesslich ist für die SP Buchs von grosser Bedeutung, dass die Mehrwertabgabe auf 30 % erhöht wird. Wird Land in die Bauzone eingezont, so gewinnt es massiv an Wert, ohne dass die Eigentümerin oder der Eigentümer etwas dafür getan hätte. Deshalb ist im kantonalen Recht vorgeschrieben, dass 20 % des so erzielten Gewinns im Zeitpunkt der Veräusserung oder der Erteilung einer Baubewilligung der öffentlichen Hand abzuliefern ist. Die Gemeinden können diesen Anteil auf 30 % erhöhen. In Anbetracht der finanziellen Situation unserer Gemeinde ist es nicht nachvollziehbar, weshalb nicht von der Möglichkeit der Erhöhung der Mehrwertabschöpfung Gebrauch gemacht werden soll.

Die SP Buchs ist davon überzeugt, dass diese Forderungen dazu beitragen werden, dass Buchs auch in den kommenden Jahrzehnten eine hohe Lebensqualität aufweisen wird.

Vollständiger Mitwirkungseingabe

Mitwirkungsverfahren

Weitere Informationen

Artikel in der AZ vom 11.08.2020

– Artikel der «IG Bärenplatz für alle» bezüglich Umzonung, Artikel in der AZ vom 14.03.20.