Bericht aus dem Einwohnerrat – Neue Gemeindeordnung und neues Geschäftsreglement bringt verschiedene Neuerungen

Wie gewohnt berichte ich kurz über frei gewählte Geschäfte der Einwohnerratssitzung vom 7. Dezember 2021 aus Sicht der SP Buchs.

Der Gemeinderat nahm heute zu einer Motion und einem Postulat bezüglich der Alterswohnungen Suhrhard Stellung – von den Berichten des Gemeinderats kann ausschliesslich Kenntnis genommen werden, was wir denn auch taten. Auch ein Postulat von mir und weiteren Ratsmitgliedern bezüglich Grundlagen und Modalitäten einer allfälligen Auflösung der Kreisschule Aarau-Buchs erledigte der Gemeinderat elegant: Weil das Projekt Zukunftsraum Aarau gescheitert ist, ist eine Auflösung der Kreisschule aktuell kein Thema mehr, weshalb der Gemeinderat auf eine Beantwortung der von mir aufgeworfenen Fragen verzichtete. Das ist effizient, einige der Fragen werden aber wieder auftauchen, weshalb der Gemeinderat hier die Chance für eine Auslegeordnung verpasst hat.

Revision der Gemeindeordnung (GO) und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats (GRER)
Mit meiner Motion vom 11. Dezember 2018 habe ich zusammen mit Einwohnerrät*innen anderer Parteien die Überarbeitung der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Einwohnerrats verlangt. Die beiden Erlasse aus dem Jahre 1995 sind teilweise überholt, zu wenig präzise, doppelspurig, widersprechen in einzelnen Bestimmungen sogar übergeordnetem Recht oder wiederholen dieses unnötigerweise.
Die Gemeindeordnung ist der höchste Erlass einer Gemeinde, sozusagen die “Verfassung” der Gemeinde. Im Wesentlichen wurde die Gemeindeordnung entschlackt. So wurden diverse Paragraphen, welche bisher in der Gemeindeordnung festgehalten waren, in das Geschäftsreglement des Einwohnerrats verschoben. Aber es wurde auch auf eine geschlechtsneutrale Formulierung geachtet: So heisst die Funktion des Gemeindeammanns künftig “Gemeindepräsidentin” respektive “Gemeindepräsident”. Eine weitere Änderung liegt darin, dass gemäss der revidierten Gemeindeordnung das Volk nicht mehr jährlich an der Urne über das Budget entscheidet, sondern nur noch bei einer Änderung des Steuerfusses. Der Einwohnerrat stimmte der Vorlage mit lediglich einer Gegenstimme zu. Die Revision der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum und muss nach der Annahme an der Urne – die Volksabstimmung ist für den 15. Mai 2022 geplant – vom Regierungsrat genehmigt werden.
Das Geschäftsreglement des Einwohnerrats dient als Regelwerk für das Gemeindeparlament. Im Geschäftsreglement des Einwohnerrats wurden Doppelspurigkeiten zu übergeordnetem Recht beseitigt, Lücken geschlossen, Paragraphen textlich modernisiert und auch geschlechtsneutral formuliert. Neu wird auch das Ratsbüro formell eingeführt und die dem Ratsbüro übertragenen Aufgaben werden genau definiert. Künftig soll es auch ein ein öffentlich einsehbares Register über die Interessenbindungen der Ratsmitglieder geben. Das Geschäftsreglement des Einwohnerrats wurde durch die Genehmigung im Einwohnerrat (es gab wiederum eine Gegenstimme) endgültig verabschiedet, kann aber erst gleichzeitig wie die revidierte Gemeindeordnung in Kraft treten.

Ich wünsche allen eine besinnliche Adventszeit und freue mich, auch in der kommenden Legislatur wieder links-grüne Anliegen in Buchs vertreten zu dürfen.

Herzlich,
Thomas