Bericht aus dem Einwohnerrat vom 20. Juni 2023
Der Einwohnerrat hat am 20. Juni 2023 getagt und sich unter anderem mit den folgenden Geschäften befasst.
Kommt es zum Umzug vom Zentrum in die Peripherie? – Umzug des Regionalen Betreibungsamts an den Steinachermattweg 2a
Das Regionale Betreibungsamt Buchs besteht seit 2004 und ist zentral im Dorf im 1. Obergeschoss an der Mitteldorfstrasse 39 eingemietet. Mit dem Erwerb der Liegenschaft am Steinachermattweg 2 und 2a durch die Ortsbürgergemeinde Buchs im Jahr 2021 entwickelte der Gemeinderat die Idee, das Regionale Betreibungsamt in das Bürogebäude Steinachermattweg 2a einzuquartieren. Der Gemeinderat beantragte deshalb Fr. 468’000 für den Umzug des Betreibungsamts an den Steinachermattweg 2a.
Die Vorlage warf viele Fragen auf, wie: Wie ist der Mietzins am geplanten Standort zustande gekommen? Wie hoch wäre der Mietzins nach einer allfälligen Erhöhung am bisherigen Standort? Mit welchen Investitionen für die Sicherheit wäre zu rechnen am bisherigen Standort? Diese und viele weitere Fragen wurden in der Botschaft des Gemeinderats an den Einwohnerrat nicht beantwortet. Aus diesem Grund unterstützten wir einen Antrag mit welchem die Vorlage zurück an den Gemeinderat überwiesen wird. Auch für eine Mehrheit des Einwohnerrats blieben aufgrund der Botschaft mehr Fragen offen, als beantwortet wurden, weshalb die Vorlage zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen wurde.
Was nicht anders zu erwarten war – Jahresrechnung 2022
Fr. 1’088’355 – das ist das Defizit, das in unserer Gemeinde letztes Jahr resultierte. Die Ertragslage der Einwohnergemeinde profitiert von einem stabilen Steuerabschluss bei den natürlichen Personen, verlor jedoch an Stärke durch den deutlich schlechter ausgefallenen Steuerabschluss bei den juristischen Personen. Insgesamt beträgt der Netto-Steuerertrag 21.12 Mio. Franken. Das Investitionsvolumen hat sich im Jahr 2022 leicht abgeschwächt, bleibt jedoch gemäss Ausgaben- und Finanzplan in den kommenden Jahren weiterhin hoch. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass der Gemeindefinanzhaushalt mittelfristig ausgeglichener gestaltet werden kann, um das Investitionsvolumen tragbar zu finanzieren. Wir sind gespannt, welche Finanzstrategie der Gemeinderat verfolgt und vor allem, welchen Steuerfuss er für das Jahr 2024 beantragen wird. Die Jahresrechnung 2022 haben wir – mangels Alternativen – genehmigt.
Vorstösse zur Mehrwertabgabe und zu energetischen Massnahmen
Ein-, Aus- und Umzonungen können sich auf den Wert von Grundstücken auswirken. Die Entwicklungen, die mit der Änderung der Nutzungsplanung angestossen werden, können aber auch neue Anforderungen an die Infrastruktur oder die Siedlungsausstattung generieren. Es können Massnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität, zum Beispiel neue oder aufgewertete Freiräume, nötig werden, um die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber den Planungsmassnahmen zu steigern. Ein wichtiges Mittel, um Kosten und Nutzen der durch die Nutzungsplanung eingeleiteten Gemeindeentwicklung fair zu verteilen, ist die Mehrwertabgabe, die aus Gründen der Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit zu erheben ist: So soll, wer von einer Planungsmassnahme der öffentlichen Hand profitiert, einen Teil des Mehrwerts an die Gemeinschaft zurückgeben. Im Kanton Aargau beträgt dieser abzuschöpfende Teil des Mehrwerts mindestens 20 %, wobei die Gemeinden diesen Anteil auf 30 % erhöhen können (§ 28a Abs. 2 BauG). Genau dies forderten Marius und Thomas mit einer Motion. Das steigert nicht nur die Akzeptanz gegenüber der Innenentwicklung, sondern auch die langfristige Attraktivität der Gemeinde. Zu unserer Überraschung – möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss 2022 – war der Gemeinderat bereit, diese Motion entgegen zu nehmen. Sie wurde denn auch grossmehrheitlich überwiesen.
Die Beantwortung der Anfrage von Barbara und Marius vom 21. Juni 2022 hat aufgezeigt, dass viele Gemeindeliegenschaften energetisch in schlechtem Zustand sind (Ölheizungen vorhanden, schlecht isoliert). Daher fordern Marius, Barbara, Andi und Eugenio, dass der Gemeinderat für die Gemeindeliegenschaften, die mittel- und langfristig im Eigentum der Gemeinde bleiben sollen, einen Masterplan erstellt, wonach die gemeindeeigenen Gebäude schnellstmöglich energetisch saniert und/oder aufgewertet werden (sofern nicht Gründe wie geplanter Umbau, Neubau oder eine geplante Veräusserung dagegen sprechen). Das Postulat wurde diskussionslos überwiesen.
Alles in allem blicken wir zufrieden auf die heutige Sitzung bei sommerlichen Temperaturen zurück.