Nicht nur der Wille des Stimmvolks zählt

Nachdem der Einwohnerrat den Steuerfuss in Buchs für das kommende Jahr bei 108 Prozent belassen hat, wurde in dieser Zeitung sowie vonseiten der SVP gepoltert, der «Volkswille» werde missachtet. Dem möchte ich entgegenhalten, dass der «Volkswille» in Buchs sehr wohl zählt – aber es zählen auch Recht und Gesetz.
Die Gemeinde muss Strassen unterhalten, die Wasserversorgung sicherstellen, Schulhäuser errichten, die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner gewährleisten etc. All das kostet.
Das Gemeindegesetz verpflichtet uns, den Haushalt mittelfristig im Gleichgewicht zu halten (§ 88g).
Nach den Defiziten in Millionenhöhe der vergangenen Jahre und den kommenden, dringend erforderlichen erheblichen Investitionen kann ein Haushaltsgleichgewicht nur mit der lange angekündigten Steuererhöhung sichergestellt werden.
Überdies ist der Einwohnerrat nicht nur dem Stimmvolk verpflichtet, sondern dem Wohl der gesamten Bevölkerung – dazu zählen unter anderem auch Minderjährige, die noch nicht abstimmen dürfen. Die Jungen sollen eine intakte Infrastruktur und nicht nur einen Schuldenberg vorfinden.

Thomas Meier,
Einwohnerrat SP, Buchs

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– Leserbrief in der Aargauer Zeitung vom 13.12.18

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